Gestern wurde der Referentenentwurf für ein Vergabegesetz von der Landesregierung Thüringen vorgelegt, welches auf der Umsetzung des Vergaberechtes basiert. Mit diesem Gesetz soll künftig garantiert werden, dass bei der öffentlichen Beschaffung von Waren sowie bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf die Einhaltung von sozialen, ökologischen und tarifrechtlichen Standards geachtet wird. Dabei betonte Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig die Pflicht des Staates, sich für die „Interessen der Arbeitnehmer, der Umwelt und der Wirtschaft“ einzusetzen, da Bund, Länder und Kommunen über ein enormes Nachfragepotential verfügen. Das Thüringer Vergabegesetz stärkt die Interessen der heimischen mittelständischen Wirtschaft und will einen Wettbewerb unter fairen Bedingungen sichern. Hierzu zählt die Einhaltung der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die Einhaltung grundlegender Sozialstandards der ILO, die Kinderarbeit ausschließt, sowie die Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Auftragsvergabe. Laut Manching ist das erklärte Ziel, „dass das Gesetz zum 1. Januar 2011 in Kraft treten kann“. 1)
Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)
- Link zum Artikel: Fairness, Verantwortung und Effizienz bei öffentlichen Aufträgen: Entwurf für „Thüringer Vergabegesetz“ http://www.dermerkur.de/artikel/fairness_verantwortung_und_effizienz_bei_oeffentlichen_auftraegen_entwurf_fuer_thueringer_vergabegesetz/23109/432/17 leider nicht mehr verfügbar ↩