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Japan verbietet den Besitz von Kinderpornografie

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

Seit Jahren war Japan dem internationalen Druck anderer Industriestaaten ausgesetzt, da es als einziges Mitglied der G7-Gruppe den Besitz von kinderpornografischem Material nicht unter Strafe stellte. Dies soll sich künftig ändern: Am vergangenen Mittwoch verabschiedete das Parlament ein entsprechendes Gesetz, welches den Besitz von Kinderpornografie mit Geldbußen bis zu umgerechnet 7.200 Euro sowie Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr ahndet. Vorgesehen ist, dass Internetprovider und Polizei verstärkt kooperieren. Vom Gesetz ausgenommen sind Comics (sogenannte „Mangas“), Trickfilme, Computergrafiken und Videospiele. Kritiker bemängeln diese Ausnahmeregelung ebenso wie die gesetzlich vorgesehene Schonfrist von einem Jahr, in der den Straffälligen Zeit eingeräumt wird, das Material zu entsorgen. Außerdem wird kritisiert, dass das Gesetz schon lange überfällig war, nachdem in Japan bereits seit 1999 die Produktion und Verbreitung von Kinderpornografie unter Strafe steht. Der Organisation Humantrafficking.org zufolge stellt Japan eine Drehscheibe im Vertrieb von Kinderpornografie dar. In der Kriminalstatistik für 2013 wurde auch in Deutschland ein starker Anstieg von Straftaten im Bereich der Kinderpornografie verzeichnet: Gelistet wurde ein Zuwachs von 28%.

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