Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind dazu verpflichtet, gewisse Richtlinien zu respektieren, wenn es um ökologische und soziale Belange geht. Diese bieten genug Spielraum, Arbeitsprozesse und Arbeitsbedingungen ethikkonformer zu gestalten. Öffentliche Instanzen müssten demnach gewisse Aspekte wie Ausbeutung, Kinderarbeit und umweltschädigende Handlungen in ihre Entscheidungsfindung einfließen lassen. 1)
Zurzeit steht es den deutschen Vergabestellen frei, ob ein Unternehmen, das nachweislich Kinderarbeiter beschäftigt, von der Liste der Auftragsgeber gestrichen werden soll oder nicht. Theoretisch ist es zurzeit also durchaus möglich, dass vom Staat eingekaufte Ware von Kinderhand angefertigt wurde, dabei „ hat die Bundesregierung die Pflicht, Kinder vor Ausbeutung zu schützen“, so Annelie Evermann, Referentin für nachhaltige Produktion und öffentliche Beschaffung bei Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung (WEED). 2)
Bundesweit haben sich bisher – auch aufgrund unserer Sensibilisierungskampagne „Kommunen aktiv gegen Kinderarbeit“- rund 289 Kommunen dafür ausgesprochen aktiv gegen ausbeuterische Kinderarbeit vorzugehen.
Weltweit arbeiten ca. 85 Millionen Kinder unter teils katastrophalen Bedingungen. Viele von ihnen stellen Produkte her wie Tee, Kakao, Kaffee oder auch Kleidung, die ihren Weg in handelsübliche Geschäfte finden. „Die Bundesregierung muss Kinder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bestmöglich schützen“, meint Julia Otten, Referentin für zukunftsfähiges Wirtschaften in globalen Lieferketten bei Germanwatch.
Wenn bei öffentlichen Aufträgen Kinderarbeit im Spiel ist, sollten die damit in Verbindung stehenden Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden. Keinesfalls sollte an Gesetzgebungen festgehalten werden, die dazu beitragen, Kinder auszubeuten oder diese gar zu Sklaven der Konsumindustrie werden zu lassen. Die Rechte von Kindern müssen unter allen Umständen geschützt werden. Der Staat kann dabei seinen Teil dazu leisten. Der Vergabeprozess von Aufgaben und Gütern soll besser geregelt werden, jedoch keinesfalls unter Zuhilfenahme von Kinderware. 3)
Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)
- einblick.dgb.de: Öffentliche Auftragsvergabe: Spielraum nicht genutzt – Stand 4.12.2015 ↩
- finanznachrichten.de: Appell an die Bundesregierung: Keine Kinderarbeit zu öffentlich eingekauften Waren/ Gesetzesentwurf zur öffentlichen Beschaffung erlaubt auch Produkte aus Kinderarbeit– Stand 4.12.2015 ↩
- epo.de: Vergaberecht: keine Kinderarbeit bei öffentlich eingekauften Waren– Stand 4.12.2015 ↩