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Markdorf

Auszug aus der Friedhofssatzung

der Gemeinde Markdorf vom 24.03.1992
in der Fassung  vom 18.09.2012


§ 17 Grabmale
(3) Es dürfen nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die
nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit
im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) hergestellt sind.
Der Nachweis ist durch ein XertifiX-Siegel oder vergleichbares Zertifikat zu
erbringen.

Link zur vollständigen Satzung

 




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